Die Landeskommission AIDS hat im März 2014 eine 5-seitige Empfehlung an die Landesregierung NRW zum Umgang mit Menschen mit HIV/AIDS in der Arbeitswelt veröffentlicht. Eine zentrale Aussage steht dem Text voran:
„Jeder Beruf kann auch mit einer HIV-Infektion ausgeübt werden.“
Menschen mit HIV werden aber im Arbeitsleben nach wie vor mit unbegründeten Ansteckungsängsten konfrontiert. Handlungsbedarf sieht die Landeskommission vor allem darin,
- Ängste abzubauen
- Diskriminierung zu beenden
- Menschen mit HIV über ihre Rechte aufzuklären, sowie
- Menschen mit HIV zur aktiven Teilnahme am Arbeitsleben zu ermutigen.
Eine wichtige Massnahme um diese Ziele zu erreichen sei unter anderem eine offensiv Verbreitung zeitgemäßer Informationen wie z.B.:
„Eine Übertragung von HIV auf Dritte ist im Berufsalltag ausgeschlossen. Menschen mit chronischen Erkrankungen müssen nachteilsfrei am Arbeitsleben beteiligt werden. Dies gilt auch für Menschen, die mit HIV leben. Die Frage des Arbeitgebers nach einer HIV-Infektion ist grundsätzlich nicht zulässig. Wird die Frage trotzdem gestellt, kann die Bewerberin oder der Bewerber die Antwort verweigern oder die Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten. Die Durchführung eines HIV-Tests im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung auf Verlangen des Arbeitgebers ist ebenfalls grundsätzlich nicht zulässig. Erlangt die untersuchende Ärztin oder der untersuchende Arzt dennoch Kenntnis über eine vorliegende HIV-Infektion, darf sie oder er den potentiellen oder bereits bestehenden Arbeitgeber darüber nicht informieren, sondern unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Auskunft darf nur über die Eignung für den entsprechenden Arbeitsplatz gegeben werden.“
In einem ergänzenden Exkurs geht die Landeskommission AIDS unter anderem auf die medizinische Definition von HIV und AIDS und deren Aussagekraft zur Arbeitsfähigkeit ein und erläutert:
„Die Abkürzung AIDS steht für „Acquired immunodeficiency syndrome“, „erworbenes Immundefektsyndrom“. Zur Stadieneinteilung der HIV-Infektion wird meist noch die 1993 eingeführte CDC-Klassifikation benutzt, die zuletzt 2008 überarbeitet wurde. Die CDC-Klassifikation beschreibt den bislang schlechtesten, durch die Immunschwäche verursachten Gesundheitszustand eines Menschen. Vor der Einführung einer wirksamen Therapie der HIV-Infektion wurde mit dem Kürzel „AIDS“ in der CDC-Klassifikation eine weit fortgeschrittene Erkrankung beschrieben. Da die CDC-Klassifikation keine Rückstufung (Besserung) zulässt, ermöglicht sie heute ausschließlich eine rasche Orientierung über den bislang schlechtesten Gesundheitszustand, der durch die Immunschwäche bedingt war, besitzt aber keine Aussagekraft über den aktuellen Gesundheitszustand eines Menschen mit HIV.“
Die vollständige Empfehlung der Landeskommission AIDS ist hier als pdf nachzulesen.