Seit Einführung des Wettbewerbsstärkungsgesetztes (WSG) am 1. Januar 2009 müssen beruflich Selbständige ihren Krankengeldanspruch durch den Abschluss privater Zusatzversicherungen regeln, wollen sie im Krankheitsfall nicht mit einem kompletten Finanzausfall dastehen. Im Herbst 2008 waren diese negativen Konsequenzen des WSG bekannt geworden und breit öffentlich kritisiert worden. Auch die AIDS-Hilfe NRW veröffentlichte eine Pressemitteilung.
Wie aktuell zu erfahren ist, soll die Regelung rückwirkend zum Datum ihrer Einführung zurückgenommen werden, informiert verdi: „Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium für Gesundheit nach heftigen Protesten von Gewerkschaften und Verbraucherverbänden am Silvestertag vorgelegt hat.“
Details hierzu im Referentenentwurf des BMG Seite 40.
Begründet wird die Korrektur auf S. 46 wie folgt:
„Bei der Ausgestaltung von Krankengeldwahltarifen durch die Krankenkassen hat sich gezeigt, dass es erforderlich ist, die gesetzlichen Vorgaben zur Vermeidung von ungerechtfertigten Belastungen der Versicherten und zur Verwaltungsvereinfachung anzupassen.
Zur Vermeidung von ungerechtfertigten Belastungen durch die Einführung von Krankengeldwahltarifen wird hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen, unständig Beschäftigten und kurzzeitig Beschäftigten als zusätzliche Option neben den Wahltarifen die Wahl des „gesetzlichen“ Krankengeldes (Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes) ermöglicht.“"
Es lohnt, die Entwicklungen aufmerksam weiter zu verfolgen.
Juli 31, 2009 um 09:11 |
Neue gesetzliche Regelung ab 01.08.09! Siehe meinen Beitrag in rechtsauskunft.wordpress.com! Rechtsanwalt Clemens Sandmeier
Juli 31, 2009 um 10:50 |
@ RA Sandmeier:
Danke für den Hinweis
Mehr Infos gibts also direkt unter:
http://rechtsauskunft.wordpress.com/2009/07/31/krankengeld-fur-selbststandige/
August 11, 2009 um 17:06 |
danke für die verlinkung!