Kommt das Krankengeld für Selbständige wieder?

Seit Einführung des Wettbewerbsstärkungsgesetztes (WSG) am 1. Januar 2009 müssen beruflich Selbständige  ihren Krankengeldanspruch durch den Abschluss privater Zusatzversicherungen regeln, wollen sie im Krankheitsfall nicht mit einem kompletten Finanzausfall dastehen. Im Herbst 2008 waren diese negativen Konsequenzen des WSG  bekannt geworden und breit öffentlich kritisiert worden. Auch die AIDS-Hilfe NRW veröffentlichte eine Pressemitteilung.

Wie aktuell zu erfahren ist, soll die Regelung rückwirkend zum Datum ihrer Einführung zurückgenommen werden, informiert verdi:  „Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium für Gesundheit nach heftigen Protesten von Gewerkschaften und Verbraucherverbänden am Silvestertag vorgelegt hat.“

Details hierzu im Referentenentwurf des BMG  Seite 40.

Begründet wird die Korrektur auf S. 46 wie folgt:

„Bei der Ausgestaltung von Krankengeldwahltarifen durch die Krankenkassen hat sich gezeigt, dass es erforderlich ist, die gesetzlichen Vorgaben zur Vermeidung von ungerechtfertigten Belastungen der Versicherten und zur Verwaltungsvereinfachung anzupassen.

Zur Vermeidung von ungerechtfertigten Belastungen durch die Einführung von Krankengeldwahltarifen wird hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen, unständig Beschäftigten und kurzzeitig Beschäftigten als zusätzliche Option neben den Wahltarifen die Wahl des „gesetzlichen“ Krankengeldes (Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes) ermöglicht.“"

Es lohnt, die Entwicklungen aufmerksam weiter zu verfolgen.

3 Antworten zu „Kommt das Krankengeld für Selbständige wieder?“

  1. Rechtsanwalt Sandmeier sagt:

    Neue gesetzliche Regelung ab 01.08.09! Siehe meinen Beitrag in rechtsauskunft.wordpress.com! Rechtsanwalt Clemens Sandmeier

  2. termabox sagt:

    @ RA Sandmeier:

    Danke für den Hinweis :-) Mehr Infos gibts also direkt unter:
    http://rechtsauskunft.wordpress.com/2009/07/31/krankengeld-fur-selbststandige/

  3. Rechtsanwalt Sandmeier sagt:

    danke für die verlinkung!

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